Rauchmelder - Retten Leben


Warum Rauchmelder?

 

Wenn es brennt, zählt jede Sekunde. Jeden Monat sterben viele Menschen bei Bränden an einer Rauchvergiftung. Zwei Drittel aller Brandopfer werden nachts im Schlaf überrascht.

Ein Rauchmelder warnt Sie auch im Schlaf rechtzeitig vor der Brandgefahr und gibt Ihnen den nötigen Vorsprung, sich und ihre Familie und Angehörige in Sicherheit zu bringen und die Feuerwehr zu alarmieren.

 

Wie sieht die Gesetzgebung aus? Besteht eine Pflicht zum Einbau von Rauchmeldern?

 

In Bayern besteht folgende Gesetzesgebung:

 

Einbaupflicht

  • für Neu- und Umbauten seit 01.01.2013
  • für bestehende Wohnungen: bis 31.12.2017
  • in Schlafräumen, Kinderzimmern und Fluren, die zu Aufenthaltsräumen führen

Verantwortlich

  • für den Einbau: Eigentümer
  • für die Betriebsbereitschaft: der unmittelbare Nutzer (Bewohner/Mieter) der Wohnung, es sei denn der Eigentümer übernimmt die Wartung

Hier finden Sie die Bayrische Bauordnung

 

weitere Gesetzgebungen:

http://www.rauchmelder-lebensretter.de/home/gesetzgebung/aus-den-bundeslaendern/



Wie installiere ich einen Rauchmelder? Was muss ich beachten?

 

Befestigen Sie Rauchmelder:

  • immer an der Zimmerdecke (Rauch steigt nach oben!)
  • an der Decke in der Raummitte bzw. mindestens 50cm Abstand zu den Wänden
  • immer in waagrechter Position (auch bei Dachschrägen)
  • nicht inder der Nähe von Luftschächten und nicht in starker Zugluft
  • nicht in der Dachspitze (mindestens 30 bis 50cm drunter)
  • nicht in Räumen, in denen normalerweise starker Dampf, Staub oder Rauch entsteht

Austauch von Rauchmeldern:

  • in der Regel Austausch nach 10 Jahre
  • ggf. verfügt ein qualitativ hochwertiger Rauchmelder über eine längere Garantie- und Lebensdauer, bitte beachten Sie daher die jeweilige Bedienungsanleitung des Gerätes

Wichtig: Der Rauchmelder darf nicht mit Farbe angestrichen werden, da sonst die Gefahr besteht, dass nicht mehr ausreichend Rauch durch die Lüftungsschlitze gelangt und das Gerät nicht zuverlässig funktioniert.



Was muss ich beim Kauf beachten?

Die Mindestleistungsmerkmale, die ein Rauchmelder erfüllen muss, sind in der DIN EN14604 festgelegt:

 

  • Der Alarmton muss mindestens 85 dB(A) betragen
  • Mindestens 30 Tage bevor die Batterie ausgetauscht werden muss, ertönt ein wiederkehrendes Warnsignal
  • Ein Testknopf zur Funktionsüberprüfung des Melders ist Voraussetzung
  • Der Rauch sollte von allen Seiten gleich gut in die Rauchmesskammer eindringen können
  • Rauchmelder, die nach dieser Norm geprüft sind, erfüllen die Mindestanforderungen. 


Kaufen Sie nur Rauchmelder, die mit CE-Zeichen inkl. Prüfnummer und der Angabe EN 14604 versehen sind.

 

Achtung: Das CE-Zeichen trifft keine qualitative Aussage, sondern besagt nur, dass das Produkt in Europa verkauft werden darf.

 

Wichtige Qualitätsmerkmale sind zudem:

  • Schutz gegen Eindringen von Schmutz und Insekten
  • Lithium-Batterien mit einer Haltbarkeit von bis zu 10 Jahren
  • Garantie mit 100%iger Rückverfolgbarkeit der Produkte zum Hersteller
  • Oftmals zusätzliche Schnittstellen z. B. für Funksender