Warum Rauchmelder?
Wenn es brennt, zählt jede Sekunde. Jeden Monat sterben viele Menschen bei Bränden an einer Rauchvergiftung. Zwei Drittel aller Brandopfer werden nachts im Schlaf überrascht.
Ein Rauchmelder warnt Sie auch im Schlaf rechtzeitig vor der Brandgefahr und gibt Ihnen den nötigen Vorsprung, sich und ihre Familie und Angehörige in Sicherheit zu bringen und die Feuerwehr zu alarmieren.
Wie sieht die Gesetzgebung aus? Besteht eine Pflicht zum Einbau von Rauchmeldern?
In Bayern besteht folgende Gesetzesgebung:
Einbaupflicht
Verantwortlich
Hier finden Sie die Bayrische Bauordnung
weitere Gesetzgebungen:
http://www.rauchmelder-lebensretter.de/home/gesetzgebung/aus-den-bundeslaendern/
Wie installiere ich einen Rauchmelder? Was muss ich beachten?
Befestigen Sie Rauchmelder:
Austauch von Rauchmeldern:
Wichtig: Der Rauchmelder darf nicht mit Farbe angestrichen werden, da sonst die Gefahr besteht, dass nicht mehr ausreichend Rauch durch die Lüftungsschlitze gelangt und das Gerät nicht zuverlässig funktioniert.
Was muss ich beim Kauf beachten?
Die Mindestleistungsmerkmale, die ein Rauchmelder erfüllen muss, sind in der DIN EN14604 festgelegt:
Kaufen Sie nur Rauchmelder, die mit CE-Zeichen inkl. Prüfnummer und der Angabe EN 14604 versehen sind.
Achtung: Das CE-Zeichen trifft keine qualitative Aussage, sondern besagt nur, dass das Produkt in Europa verkauft werden darf.
Wichtige Qualitätsmerkmale sind zudem:
Schulstr. 3
86495 Eurasburg
Email: webmaster@ffw-eurasburg.de
Telefon: 08208/9591270 (nicht ständig besetzt)
im Notfall immer 112!!!